Leitweg-ID fehlt
Die XRechnung verlangt in Deutschland mehr als die EU-Norm — z. B. Kontaktdaten, Bankverbindung oder die Leitweg-ID.
Rechnungen an deutsche Behörden brauchen die Leitweg-ID als Käuferreferenz (BT-10). Für B2B-Rechnungen genügt hier eine beliebige Käuferreferenz.
Sie haben die Rechnung erhalten
Der Fehler liegt beim Aussteller, nicht bei Ihnen. Verbuchen Sie den Beleg nicht (bei erkennbaren Fehlern ist der Vorsteuerabzug in Gefahr) und fordern Sie eine korrigierte Rechnung an. Schicken Sie dazu einfach den Link auf diese Seite mit: dort steht, was zu tun ist.
Sie haben die Rechnung erstellt
Leitweg-ID beim Auftraggeber erfragen und als Käuferreferenz eintragen. B2B: Kundennummer oder Bestellnummer verwenden. Format prüfen: mit unserem Leitweg-ID-Check.
Danach die Datei neu erzeugen und erneut prüfen — erst mit grünem Haken verschicken.
Ziehen Sie Ihre Datei in den kostenlosen Validator — er zeigt diesen und alle anderen Fehler mit verständlicher Erklärung. Ohne Anmeldung, die Datei wird danach gelöscht.
Grundlage: offizielle Prüfregeln der EN 16931 (CEN) bzw. XRechnung (KoSIT). Keine Steuer- oder Rechtsberatung.