Pflichtangabe
Steuerwährung ohne Steuerbetrag
Ein Feld, das jede E-Rechnung nach EN 16931 enthalten muss, fehlt oder ist leer.
Was ist passiert?
Wenn eine abweichende Steuerwährung (BT-6) angegeben ist, muss auch der Steuerbetrag in dieser Währung (BT-111) genannt werden.
Was Sie jetzt tun
Der Fehler liegt beim Aussteller. Verbuchen Sie den Beleg nicht — bei erkennbaren Fehlern ist der Vorsteuerabzug in Gefahr — und fordern Sie eine korrigierte Rechnung an. Schicken Sie einfach diese Seite mit: dort steht, was zu tun ist.
Steuerbetrag in der Steuerwährung ergänzen — oder BT-6 weglassen, wenn alles in EUR läuft.
Danach die Datei neu erzeugen und erneut prüfen — erst mit grünem Ergebnis verschicken.
Gleich prüfen
Ziehen Sie Ihre Datei in den kostenlosen Validator — er zeigt diesen und alle anderen Fehler verständlich erklärt, mit Vorschau der Rechnung und KI-Korrektur.
Prüfen →Verwandte Regeln
Grundlage: die offiziellen Prüfregeln der EN 16931 (CEN) bzw. der XRechnung (KoSIT). Keine Steuer- oder Rechtsberatung.